Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

WHITEROCK GmbH
Geschäftsführer: Daniel Schmid, Marco Rentschler
In Heiligenäcker 13
D-75334 Straubenhardt

Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bauleistungen gegenüber Verbrauchern und Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen („Besteller“). Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Bauherrn.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als WHITEROCK ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn WHITEROCK in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers dessen Lieferungen vorbehaltlos annimmt.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist jedoch ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von WHITEROCK maßgebend.
  4. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist unter AGB

Leistungsumfang und Vertragsschluss

  1. Der Leistungsumfang für die Grundausführung des Hauses, das Gegenstand der jeweiligen Vereinbarung ist, ergibt sich aus der dem Auftrag zu Grunde gelegten Angebot.
  2. WHITEROCK behält sich produktionsbedingt Farbabweichungen und geringfügige Änderungen in Ausführung und Ausstattung des Hauses vor, sofern diese nach der Verkehrsauffassung als bedeutungslos und zumutbar anzusehen sind. Das gleiche gilt für Änderungen, die einen technischen Fortschritt bedeuten. In beiden Fällen wird der vereinbarte Gesamtpreis nicht verändert. Die genauen Maße des Hauses sind am Bau zu nehmen. Orientierungszeichnungen sind nicht maßstabsgetreu. Insbesondere können einige Abmessungen in der Realität ca. 2 – 3 % von der Projektzeichnung abweichen, so dass empfohlen wird, die Planung des Möbeleinbaus und weiterer Einrichtungselemente, die nicht durch WHITEROCK gefertigt werden, erst nach Lieferung durchzuführen.
  3. Erforderliche Vermessungsleistungen, auch solche für die Bauantragsstellung selbst, Bodengutachten, Freiflächenplanungen und gesonderte Planungen zum Bauvorhaben, die beispielsweise auf behördliche Auflagen der Baugenehmigung beruhen und Prüfgebühren sind gesondert von den Bauherren zu beauftragen und werden von beauftragten Personen gesondert in Rechnung gestellt. Sie sind im Leistungsumfang von WHITEROCK nicht enthalten.
  4. WHITEROCK ist berechtigt, die Leistungen auch durch ein anderes Produktionswerk oder durch Subunternehmer ausführen zu lassen.
  5. Die Angebotsposition Montage beinhaltet folgendes: “Transport und Montage der Module sind bei WHITEROCK standardmäßig im Preis bereits enthalten (deutschlandweit).
    Ein Kran wird über Kooperationspartner bereitgestellt. Das Grundstück muss mit einem 40t LKW und bis zu 100t Kran erreichbar (Zufahrten) und befahrbar sein. Dies muss bauseits gewährleistet sein, ansonsten kann die Montage nicht durchgeführt werden.” Die Montage beinhaltet keine Grundstücksarbeiten wie Stromanschluss, Wasseranschuss, Kanalisationsarbeiten, Fundamenterstellung etc., sondern lediglich die Anlieferung, Aufbau des Modulhauses auf dem Fundament sowie den Ausbau im Inneren des Moduls. Alle weitere Arbeiten sind Bauseits zu erledigen. Sollte das Grundstück nicht mit den LKW´s und dem Kran befahrbar sein, werden diese Mehrkosten für die Aufstellung des Moduls der Besteller tragen müssen.
  6. Bei Abschluss des Kaufvertrages (Annahme des Angebots) wird der Besteller unmittelbar von WHITEROCK aufgefordert, eine Bankbürgschaft als Sicherheit für den Kaufpreis vorzulegen.
  7. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben und Bauausführung, freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote sind wir 4 Wochen gebunden, außer es ist etwas anderes im Angebot hinterlegt.
  8. Die Bestellung ist für den Besteller bindend. WHITEROCK kann die Bestellung innerhalb von 4 Wochen annehmen.
  9. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, dass WHITEROCK – soweit die Ware nicht lagervorrätig ist – durch den jeweiligen Zulieferer rechtzeitig und korrekt nach Art und Menge beliefert wird. Dieser Vorbehalt gilt nur dann, wenn WHITEROCK das etwaige Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten hat, insbesondere rechtzeitig ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen hat. Ist die Ware nicht verfügbar, wird der Besteller von WHITEROCK über diesen Umstand unverzüglich informiert. Hat der Besteller den Kaufpreis und Nebenkosten (z.B. Transportkosten) bereits gezahlt, werden diese von WHITEROCK unverzüglich zurückerstattet oder können, jedoch nur soweit der Besteller dies ausdrücklich wünscht, mit einer anderen Bestellung verrechnet werden.
  10. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von WHITEROCK

Vertragsbestandteile

  1. Als Vertragsbestandteile gelten gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen die VOB/B in ihrer jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung und die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Bei unbeabsichtigten Abweichungen gelten ausschließlich die jeweiligen Bestimmungen der VOB/B.

Pflichten und Haftung des Bestellers

  1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die zur Verfügungstellung eines für die vorgesehene Bebauung geeigneten, erschlossenen oder erschließungsreifen Grundstück Sache des Bestellers.
  2. Ebenso ist die Beschaffung der Baugenehmigung bzw. die Anzeige des Bauvorhabens gegenüber der Bauaufsichtsbehörde sowie die Beschaffung etwaiger sonstiger für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlicher behördlicher Genehmigungen Sache des Bestellers. Der Besteller ist verpflichtet, WHITEROCK diese Unterlagen vor Baubeginn unaufgefordert vollständig auszuhändigen. Solange WHITEROCK diese Unterlagen nicht vollständig vorliegen, besteht kein Anspruch auf Ausführung der geschuldeten Leistung.
  3. Der Besteller haftet für
    • seine Angaben über Baugrundbeschaffenheit, Grund- und Wasseranfall
    • die rechtzeitige, fachgerechte Erfüllung seiner bauseitigen Leistungen
    • Beauftragung eines Statikers
    • Planung und Erstellung eines fachgerechten Fundamentes durch ein örtlichen Fundamentbauer. Dieser muss auch die Fundamentpläne erstellen und deren Statik prüfen. Dies ist kein Bestandteil des WHITEROCK Angebots. Die Haftung ist hier seitens WHITEROCK ausgeschlossen. Die von WHITEROCK vorgelegten Fundamentpläne dienen als Anhaltspunkt und zur Veranschaulichung von vorherigen Projekten, jedoch dienen diese nicht als finale Fundamentpläne für das Bestellerprojekt. Dies ist ausschließlich die Aufgabe des örtlichen Fundamentbauers. Dies muss bauseits vor der Auslieferung gewährleistet sein. Sollte das Fundament nicht vor Ort bei der Auslieferung fertiggestellt sein, muss der Besteller etwaig entstandene Mehrkosten für die Anfahrt und Abfahrt der Spedition, Montageteam und Kranunternehmen in voller Höhe übernehmen.
    • Beauftragung des Energieberaters
    • Beauftragung des Architekten sowie Bauleitung
    • fahrlässigen, sorglosen Umgang mit den Baustelleneinrichtungen von WHITEROCK und angelieferten Materialien und dadurch eintretende Schäden
    • Schäden an Gewerken oder Teilgewerken von WHITEROCK, die durch unsachgemäße Behandlung (z.B. mangelnde Wasserfreihaltung, vorzeitige Betonbeanspruchung, Nichteinhaltung der Gebrauchsanleitung ), Anwendung von Gewalt und dergleichen verursacht werden; der Besteller haftet für eigenes Verschulden sowie auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen
    • ordnungsgemäße Sicherung der Gewerke und Teilgewerke von WHITEROCK gegen Diebstahl und Fremdbeschädigungen
    • die von ihm nach den vertraglichen Vereinbarungen zu erbringenden Eigenleistungen in Form von Arbeitsleistungen und für die Art, Güte und Qualität der von ihm verwendeten Baustoffe
    • Schäden, die dadurch entstehen, dass gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu erbringenden Eigenleistungen des Bestellers nicht rechtzeitig nach den Bauleistungen von WHITEROCK erfolgen und hierdurch (z. bei widrigen Witterungsverhältnissen und nicht geschlossenen Bauteilen) Schäden an Wänden, Dächern und sonstigen Bauteilen eintreten.
  4. Der Besteller ist weiterhin verpflichtet, eine Bauleistungsversicherung mit Einschluss von Unternehmerleistungen abzuschließen.
  5. Der Besteller ist verpflichtet, auf eigene Kosten angelieferte Ware oder erbrachte Bauleistungen gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend abzusichern.
  6. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind vom Besteller auf dessen Kosten rechtzeitig durchzuführen.
  7. Das Grundstück muss für die Anlieferung mit den Zuleitungen (Strom, Wasser und Abwasser) sowie dem Fundament vorbereitet sein. Nach der Montage muss der Besteller über den Versorger den Anschluss von den Leitungen an das Modulhaus durchführen lassen.
  8. Die Installation von Wasserminderern und der Anschluss des Hauses an die Versorgungsnetze für Strom und Wasser auf dem Grundstück liegen in der Verantwortung des Auftraggebers (bauseits). WHITEROCK übernimmt diese Leistungen nicht und ist dafür nicht verantwortlich. Jegliche damit verbundenen Arbeiten sind vom Auftraggeber zu beauftragen und zu vergüten.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht ausdrücklich eine Abrechnung nach Einheitspreisen vereinbart ist, ist die Vergütung fest. Hier gilt der Zahlungsplan im Angebot/Auftrag.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen des Umsatzsteuersatzes berechtigen beide Teile zur entsprechenden Anpassung. Dies gilt nicht für Leistungen, die innerhalb von 6 Monaten erbracht werden sollen.
  3. Sollte sich von WHITEROCK nicht zu vertretenden Gründen die Fertigung des Hauses über 12 Monate hinaus verschieben, bleibt WHITEROCK das Recht vorbehalten, für den Lohn- und Materialanteil der Leistungen einem billigen Ermessen entsprechenden Teuerungszuschlag zu berechnen.
  4. WHITEROCK behält sich ferner vor, bei Änderungen der Materialeinsatzpreise und der Personalkosten bis zum Liefertag eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Dies gilt jedoch nur für Lieferfristen von mehr als 6 Monaten und für Preisanpassungen bis 10 %. Bei höheren Sätzen ist eine erneute Preisvereinbarung erforderlich. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, ist WHITEROCK berechtigt, sich durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zu lösen.
  5. Sollten es Verzögerungen in einem Auftrag mit dem Produktionsstart seitens des Bestellers geben sowie der Auftrag verspätet startet, behält sich WHITEROCK eine Anpassung des Angebotes an die aktuelle Marktsituation sowie Materialpreise vor.
  6. Genaue Vorauszahlungsbedingungen für Beträge und Laufzeiten sind jedenfalls vertraglich geregelt. Zur Bezahlung bietet WHITEROCK die Möglichkeit der Zahlung per Vorauskasse. Im Einzelfall bestehende weitere Zahlungsweisen teilt WHITEROCK auf Anfrage mit.
  7. Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und mit E-Mail verschickt wird, auf das dort angegebene Konto vorab zu überweisen. Der Besteller ist verpflichtet innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung den ausgewiesenen Betrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen.
  8. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug.
  9. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Zahlungsverzug und daraus resultierende Produktions- und Auslieferungsverzögerungen

  1. Alle Zahlungen sind gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan pünktlich zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behält sich WHITEROCK das Recht vor, die Produktion oder weitere Produktionsschritte bis zum Zahlungseingang auszusetzen. Dies kann zu Verzögerungen im gesamten Produktions- und Lieferprozess führen.
  2. Sofern die vorletzte Teilzahlung – die Zahlung, die unmittelbar vor der Auslieferung des Modulhauses fällig wird – nicht rechtzeitig geleistet wird, behält sich WHITEROCK das Recht vor, die Auslieferung des Modulhauses zu stoppen oder zu verzögern.
  3. Bei einem Zahlungsverzug, der zur Stornierung oder Verzögerung der Auslieferung führt, wird WHITEROCK dem Kunden die entstandenen Kosten für die nicht ausgeführte Auslieferung in Rechnung stellen. Diese Kosten können beispielsweise aus Stornierungsgebühren für Transportunternehmen, Lagerkosten oder weiteren damit verbundenen Gebühren resultieren.
  4. Die genaue Höhe dieser Kosten wird im Einzelfall berechnet und dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Es obliegt dem Kunden, die entstandenen Kosten binnen einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung in voller Höhe zu begleichen.
  5. Dieser Abschnitt beeinträchtigt nicht WHITEROCKs Recht, weitere rechtliche Schritte einzuleiten oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen, die durch den Zahlungsverzug des Kunden entstehen.

Ausführung und Abnahme

  1. WHITEROCK sichert zu, bei der Bauausführung die anerkannten Regeln der Bautechnik Konstruktion-, Form- und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik, auf Forderungen des Gesetzgebers oder behördlichen Auflagen beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für die Bestellung unzumutbar sind.
  2. Wird WHITEROCK selbst nicht beliefert, obwohl sie bei zuverlässigen Lieferanten rechtzeitig die für die Bauausführung benötigten Materialien bestellt hat, verschiebt sich ein etwa vereinbarter Fertigstellungstermin entsprechend. WHITEROCK wird den Besteller über eintretendeBauverzögerungen umgehend informieren.
  3. Bei Produktionsbeginn wird der Besteller über einen voraussichtlichen Fertigungstermin und Auslieferungstermin informiert, der in der Regel ca. 6 Monate nach Produktionsbeginn liegt. Nach dieser Information hat der Besteller folgende Wahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Abnahme:
  • Er kann eine persönliche Abnahme bei WHITEROCK bzw. dem Hersteller innerhalb von 10 Tagen nach Fertigstellungsanzeige durchführen.
  • Er kann den Vertragsgegenstand mittels von WHITEROCK bzw. des Herstellers übermittelter Fotos innerhalb von 10 Tagen nach Fertigstellungsanzeige abnehmen.
  1. Reise- und Übernachtungskosten im Zusammenhang mit der Abnahme trägt der Besteller.
  2. Nimmt der Besteller den Vertragsgegenstand trotz Fertigstellungsanzeige nicht binnen 10 Tagen ab, gilt die Zustimmung zur Abnahme als erteilt.
  3. Verweigert der Besteller die Abnahme oder die Entgegennahme nach Ablauf von 10 Tagen oder zahlt er die Schlussrate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung und Abnahme, steht WHITEROCK das Recht zu, den Vertragsgegenstand frei zu vermarkten und sich im Umfang des Erlöses schadlos zu halten.

Fristen

  1. Im Falle des Leistungsverzugs ist der Besteller berechtigt, den daraus entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen, soweit sich diese im Rahmen des vertragstypischen oder bei Vertragsabschluss Vorhersehbaren hält.
  2. Der Besteller kann WHITEROCK schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Fertigstellung setzen. Dies gilt auch für geschuldete Teilleistungen, soweit für diese besondere Fertigstellungsfristen vereinbart sind. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
  3. Im Übrigen ist WHITEROCK zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferungen Teilleistungen für den Besteller im Rahmen des Vertragszwecks verwendbar sind, die Teillieferungen und/oder Teilleistungen der restlichen Lieferungen und Leistungen sichergestellt ist und dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, WHITEROCK erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

Gewährleistung, Haftung

  1. Die Sachmängelhaftung richtet sich im Falle von Verträgen mit Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen nach VOB/B; gegenüber Verbrauchern nach BGB. Eine Rückerstattung bei einer Auftrag Rückabwicklung findet nur in einem angemessenen Verhältnis, jedoch maximal bis zur kompletten bereits gezahlten Kaufpreissumme statt.
  2. Mängelrügen haben in Textform zu erfolgen.
  3. Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben und ausgeschlossen, wenn sie WHITEROCK nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Lieferung zugegangen sind. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden konnten, sind WHITEROCK unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach ihrer Entdeckung zu melden.
  4. Weist die gelieferte Ware einen Mangel auf, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, wird WHITEROCK den Mangel nach ihrer Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos nachbessern oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Wird dies vom Besteller verweigert oder werden Veränderungen oder Reparaturen an der bemängelten Ware vorgenommen, so ist WHITEROCK von der Mangelhaftung befreit. Abweichung bei den Maßen in den Plänen bis zu 10 mm (Toleranzbereich) möglich.
  5. Schäden, die durch falsche oder mangelhafte Installation, Inbetriebnahme, Behandlung, Bedienung oder Wartung eintreten, begründen keine Mängelansprüche.
  6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  7. Bei kleineren Rissen nach der Modulhaus-Montage greifen Gewährleistungsansprüche nicht. Wenn die Risse direkt nach der Installation behoben werden, können weitere Risse nur entstehen, wenn sich die Fundamente etwas absenken. In der Regel dauert es 6 Monate, bis die bauseits gebauten Fundamente eingezogen sind und danach keine weiteren Probleme mehr auftreten.
  8. Holz ist ein Naturprodukt, dessen natürliche Unregelmäßigkeiten sowie dessen natürliche Veränderungen im Laufe der Zeit wie etwa Schwinden, Quellen, Verfärbungen, Risse, Verwindung oder das Austreten von Harz keine Mängel darstellen und somit nicht der Gewährleistung unterliegen.
  9. Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die vom Besteller zu vertreten sind zum Beispiel fremde Beschädigung, falsche Bedienung, fehlender Holzschutz etc.). Weiterhin sind Mängel durch höhere Gewalt ausgeschlossen (z. B. Blitzschlag etc., Schäden durch außergewöhnliche mechanische und chemische Einflüsse, etc.).
  10. Eigene Änderungen am Haus durch den Besteller, die die Hauskonstruktion, die Decken-, Wand-, Boden- oder Fassadenverkleidung betreffen sowie Änderungen an festen Elementen, die werkseitig in das Haus eingebaut worden sind wie Fenster, Türen, Einbaumöbel und Installationen, lassen insoweit Mängelansprüche entfallen.
  11. Es wird empfohlen, den Kauf von Möbeln und Küchen bis nach der Auslieferung des Modulhauses aufzuschieben. Da es bei der Produktion und Lieferung des Modulhauses zu kleinen Abweichungen von Maßen im Hausplan kommen kann, müssen genaue Aufmaße vor Ort durch das Küchenunternehmen oder den Möbellieferanten nach der Auslieferung genommen werden. Die WHITEROCK GmbH übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Probleme. Die WHITEROCK GmbH kann kleine Abweichungen vom Hausplan nicht ausschließen. Diese können durch die Herstellung des Modulhauses oder durch äußere Einflüsse entstehen. Die WHITEROCK GmbH ist bemüht, diese Abweichungen so gering wie möglich zu halten und das Modulhaus dennoch in Übereinstimmung mit dem Hausplan zu liefern. Die WHITEROCK GmbH übernimmt für Mängel und Schäden am Modulhaus nur dann eine Gewährleistung, wenn diese durch die Herstellung oder Lieferung verursacht wurden. Die Haftung für Schäden, die durch äußere Einflüsse oder unsachgemäße Handhabung entstehen, wird ausgeschlossen.

Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist: [a] dass ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und [b] dass es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und [c] dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.
  2. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass sämtliche in Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie sowie des Ukraine-Krieges stehenden Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Leistungen, wie insbesondere behördlich angeordnete Maßnahmen oder Lieferschwierigkeiten und/ oder Lieferschwierigkeiten bei Vorlieferanten höhere Gewalt im Sinne dieser Klausel darstellen.
  3. Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf bei Vertragsbruch befreit, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis die Unfähigkeit zur Leistung verursacht, vorausgesetzt, dass dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung bei der anderen Partei eingeht. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien das, was sie nach dem Vertrag billigerweise erwarten durften, wesentlich entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Mitteilung an die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage überschreitet.

Haftung

  1. WHITEROCK haftet für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  2. Schadensersatzansprüche aufgrund leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch die Organe, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WHITEROCK, sind ausgeschlossen.
  3. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Organe, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet WHITEROCK unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt nur für vertragstypische, voraussehbare Schäden und nicht für entfernte Folgeschäden.
  4. Außer in den Fällen von Vorsatz, einer Haftung wegen arglistigen Verhaltens, garantierter Beschaffenheitsmerkmale oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist die Haftung von WHITEROCK für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüche Dritter sowie sonstige mittelbare und Folgeschäden ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an angelieferten Modulhaus behält sich WHITEROCK vor, bis sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus dem Bauvertrag und, soweit einschlägig, der Geschäftsverbindung erfüllt
  2. Der Besteller darf, soweit und solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, das Modulhaus ohne die Zustimmung von WHITEROCK weder zu Sicherheit übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen, die die Übereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsrechte von WHITEROCK einschließen, bedürfen ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, die WHITEROCK zustehende Vergütung unmittelbar an WHITEROCK zu zahlen
  3. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter in die vom obigen Eigentumsvorbehalt umfassten Baumaterialien hat der Besteller WHITEROCK unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, WHITEROCK die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den WHITEROCK entstandenen Ausfall.
  4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Baumaterialien Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag von WHITEROCK. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an den gelieferten Baumaterialien/Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Baumaterialien bzw. Kaufsache mit anderen, WHITEROCK nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet werden, erwirbt WHITEROCK das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Baumaterialien/Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller WHITEROCK anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für WHITEROCK verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen von WHITEROCK gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an WHITEROCK ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; WHITEROCK nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
  5. WHITEROCK verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

Urheberschutz

  1. Alle durch Whiterock erbrachten Leistungen, auch Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Layouts und ähnliches sowie Inhalte von Prospekten und Flyern unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Parteien vereinbaren, dass alle Leistungen dem Schutz der Bestimmungen des Urheberrechts unterliegen, auch wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, wie z.B. die notwendige Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Insbesondere wird in einem solchen Fall die Anwendbarkeit der §§ 31 ff. und §§ 97 ff UrhG vereinbart.
  2. Die Werke von WHITEROCK dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Besteller bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf ebenfalls der ausdrücklichen Einwilligung von WHITEROCK. Über den Umfang der Nutzung steht WHITEROCK ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei WHITEROCK.
  3. Der Besteller überträgt WHITEROCK alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Nutzungsrechte an den von ihm gelieferten Daten. Er versichert insoweit, die für die Erstellung des Leistungsgegenstandes erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Daten zu besitzen und erklärt, dass hierdurch Urheber- und Nutzungsrechte Dritter nicht verletzt werden. Er versichert ferner, dass die im Rahmen dieses Vertrages auf WHITEROCK zu übertragenden Rechte nicht auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet sind.

Datenschutz

  1. Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages auf Grundlage dieser AGB werden von WHITEROCK Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. WHITEROCK gibt keine personenbezogenen Daten des Bestellers an Dritte weiter, es sei denn, dass sie hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Besteller vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Besteller im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Besteller die Daten zur Verfügung gestellt hat.
  2. Die Daten werden nur soweit notwendig an das Versandunternehmen, das die Lieferung der Ware auftragsgemäß übernimmt, weitergegeben.
  3. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben.
  4. Soweit WHITEROCK Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern.
  5. Während des Besuchs der Website von WHITEROCK werden anonymisierte Daten, die keine Rückschlüssen auf personenbezogene Daten zulassen und auch nicht beabsichtigen, insbesondere IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browsertyp, Betriebssystem und besuchte Seiten, protokolliert.
  6. Auf Wunsch des Bestellers werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Bestellers ist möglich.

Musterhausrabatt

Die WHITEROCK GmbH gewährt dem Kunden einen Rabatt in Höhe von 10% auf den Gesamtpreis des Modulhauses, sofern der Kunde zustimmt, das Modulhaus für potenzielle Interessenten als Musterhaus zur Besichtigung bereitzustellen. Die Konditionen für den Musterhausrabatt sind wie folgt:

  1. Der Kunde verpflichtet sich, das Modulhaus für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Fertigstellung als Musterhaus zur Verfügung zu stellen.
  2. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Musterhaus für maximal vier Besichtigungen pro Monat zugänglich gemacht werden.
  3. Sollte es dem Kunden nicht möglich sein, die vereinbarten Besichtigungen durchzuführen, behält sich die WHITEROCK GmbH das Recht vor, den gewährten Musterhausrabatt rückwirkend in Rechnung zu stellen.
  4. Der Musterhausrabatt wird direkt im Angebot ausgewiesen und vom Gesamtpreis abgezogen.
  5. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass das Musterhaus in einem Zustand ist, der eine Besichtigung ermöglicht.
  6. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, der WHITEROCK GmbH Bilder und Videos des Musterhauses zur Verfügung zu stellen, die von der WHITEROCK GmbH für Marketing- und Werbezwecke genutzt werden können.

Der Kunde erklärt sich durch Annahme des Angebots mit diesen Bedingungen einverstanden und akzeptiert, dass bei Nichteinhaltung der Rabatt rückgängig gemacht werden kann.

Geltungsbereich Musterhausrabatt

  1. Diese Regelungen zum Musterhausrabatt gelten nur für Kunden, die den Rabatt ausdrücklich im Angebot/Auftrag vereinbart haben.
  2. Für alle anderen Kunden gelten die vereinbarten Bedingungen ohne den Musterhausrabatt.

Abschließende Bestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz von WHITEROCK, soweit der Besteller nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
  3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
  4. Verbraucher haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Besteller unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Dort finden sich Informationen über die Online-Streitbeilegung und sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen resultieren.
  5. Darüber hinaus ist WHITEROCK weder verpflichtet noch bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  6. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der anderen AGB-Regelungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

Widerrufsbelehrung

  1. Ist der Kunde eine natürliche Person, die einen Vertrag mit dem Verkäufer abschließt zu einem Zweck, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), steht ihm ein Widerrufsrecht zu.
  2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
  3. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Whiterock GmbH, In Heiligenäcker 13, D-75334 Straubenhardt; info@whiterock.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Muster nutzen)

– An Whiterock GmbH, In Heiligenäcker 13, D-75334 Straubenhardt; info@whiterock.de:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/ erhalten am (*)

– Name des/ der Verbraucher(s)

– Anschrift des/ der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

_______________________

(*) Unzutreffendes

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